Datum:
23. Juni 2022
Von:
Nicole Freund
Im Amtsblatt 4-2022 (siehe Download) vom 24.03.2022 gab es eine Veröffentlichung zum Thema "Die Pfarrei als Reiseveranstalter" und den Hinweis, dass z.B. Zeltlager der Pfarreien, die nicht über externe Reiseveranstalter gebucht werden können, bis zum 30.06. an Frau Wientzek zu melden sind, damit diese über die Sammelhaftpflichtversicherung abgedeckt werden können.
Bitte die Info auch an eure "befreundeten" Zellagerteams weitergeben!