Darum braucht es dieses Zeugnis
Zum 01. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. In den vergangenen zwei Jahren wurde an der Umsetzung gearbeitet bzw. wurden Empfehlungen zur Umsetzung dieses Gesetzes herausgegeben.
Das Bundeskinderschutzgesetz besteht aus verschiedenen Gesetzestexten, die Kinder und Jugendliche vor jeglicher Art von Gewalt und Vernachlässigung schützen sollen. Ein Gesetz sieht vor, dass bei bestimmten Tätigkeiten in der Jugendarbeit kein(e) Mitarbeiter(in) tätig werden darf, der/die wegen klar benannter Straftaten (z. B. bestimmte Sexualstraftaten) verurteilt wurde. Aus diesem Grund müssen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die Jugendverbände haben sich lange gegen eine Nachweispflicht von erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche ausgesprochen, weil aus unserer Sicht präventive Kinder- und Jugendarbeit mehr ist, als die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis. Präventive Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet eine Selbstverpflichtungserklärung, Fortbildungsveranstaltungen, Informationen für das Verhalten im Verdachtsfall und vieles mehr. Diese Bausteine setzen wir bereits in den Jugendverbänden des BDKJ-Bamberg und dem Jugendamt der Erzdiözese Bamberg um. Trotz dessen haben sich die Empfehlungen für die Umsetzung so entwickelt, dass ehrenamtlich Tätige, wie du, nicht ausgenommen sind von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, dich um ein erweitertes Führungszeugnis zu bitten, wenn du bei uns (weiter) ehrenamtlich tätig sein willst. Diese Aufforderung heißt nicht, dass wir dir nicht vertrauen, sondern nur, dass wir die für uns geltenden Gesetze umsetzen müssen und alles Mögliche tun, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
Alles Wichtige auf einen Blick
Um dein Führungszeugnis beantragen zu können, bekommst du von uns einen dicken Umschlag zugeschickt, der alle wichtigen Informationen und Unterlagen enthält, die du brauchst.
Was befindet sich in diesem Umschlag?
- ein nette Anschreiben
- das Formular „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“
- das Formular „Erklärung zum Datenschutz“
- ein frankierter und adressierter Umschlag, um dein Führungszeugnis nach Bamberg schicken zu können
- ein frankierter und adressierter Umschlag, damit du dein Führungszeugnis aus Bamberg wieder zurückbekommst
- ein Flyer, der nochmal alle wichtigen Informationen enthält und viele Fragen im Detail beantwortet
Was musst du jetzt tun
gehe mit dem Formular „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“ und deinem Personalausweis/Reisepass zu deinem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro und beantrage dein erweitertes Führungszeugnis. Dieses wird dir dann nach Hause geschickt. Da du von uns deine ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt bekommst, sollte das Führungszeugnis kostenlos beantragt werden können.
Mittlerweile kann man bei einigen Kommunen das Zeugnis auch online beantragen. Nötig ist dazu allerdings meist der neue elektronische Personalausweis mit Pin. Falls du den schon hast, kannst du dir vielleicht den Weg zum Rathaus sparen.
Schicke das Führungszeugnis nach Erhalt zusammen mit dem ausgefüllten Formular „Erklärung zum Datenschutz“ und mit dem fertigen Rückumschlag nach Bamberg an das Referat Prävention sexuelle Gewalt. Es kann sein, dass dein Zeugnis direkt nach Bamberg geschickt wird. Dann ist es wichtig, dass die Datenschutzerklärung von dir trotzdem nachgeschickt wird. Wenn der Rückumschlag beigelegt ist, bekommst du dein Zeugnis nach Einsichtnahme per Post zurück.
Was passiert dann weiter
Die Mitarbeitenden im Referat Prävention sexuelle Gewalt geben mir Rückmeldung, dass dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen wurde und nicht gegen deinen Einsatz in der Jugendarbeit spricht. Ich erinnere dich in fünf Jahren daran, dass du ein neues erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, falls du bei uns noch ehrenamtlich aktiv bist
Danke, dass du dich für Kinder und Jugendliche in unserem Dekanat einsetzt!
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gerne an mich als Bildungsreferentin wenden!